Im Rahmen einer Mitgliedschaft können Sie
unseren Service in vollem Umfang nutzen.
Wann dürfen wir Sie beraten:
- nichtselbständige Arbeit
- Renten und Pensionen (§ 22 EStG)
- Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a EStG)
- Lohnersatzleistungen, z.B. ALG I, Elterngeld, etc.
- andere Einkunftsarten aus:
- Kapitalerträgen, z.B. Zinsen,
- Vermietung und Verpachtung,
- privaten Veräußerungsgeschäften,
die insgesamt 18.000,00 Euro und im Falle der Zusammenveranlagung 36.000,00 Euro pro Veranlagungsjahr nicht übersteigen.
- Einnahmen aus Solaranlagen ab 2022
Wann dürfen wir Sie nicht beraten:
Wenn Sie Einkünfte bzw. Gewinne erzielen aus:
- Land- und Forstwirtschaft
- aus Gewerbebetrieb, hierzu zählen auch Kleinunternehmer
- aus selbständiger Arbeit, z.B. beziehen Sie Honorare oder schreiben selbst Rechnungen
- aus kurzfristiger Vermietung oder Ferienwohnungen
Sollten Sie sich nicht sicher sein
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob wir Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG beraten dürfen, so wenden Sie sich zu Informationszwecken jederzeit gerne an einen unserer Berater.
Unser Service umfasst eine ausführliche Beratung, die folgende Bereiche einschließt:
- Erstellung der Einkommensteuererklärung
- Vorläufige Berechnung Ihres steuerlichen Ergebnisses
- Bescheidprüfung und gegebenenfalls Einlegen von Einsprüchen
- Beratung bei der Wahl der für Sie optimalen Steuerklasse
- Freistellungsauftrag (Beratung)
- Und vieles mehr!
Checkliste
Um Ihnen und uns die Beratung zu erleichtern, bringen Sie bitte für eine Erstberatung die Unterlagen mit,
die auf unserer Checkliste (PDF) zusammengestellt wurden.