Unser Service

Im Rahmen einer Mitgliedschaft können Sie
unseren Service in vollem Umfang nutzen.

Wann dürfen wir Sie beraten:

  • nichtselbständige Arbeit
  • Renten und Pensionen (§ 22 EStG)
  • Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a EStG)
  • Lohnersatzleistungen, z.B. ALG I, Elterngeld, etc.
  • andere Einkunftsarten aus:
    • Kapitalerträgen, z.B. Zinsen,
    • Vermietung und Verpachtung,
    • privaten Veräußerungsgeschäften,

    die insgesamt 18.000,00 Euro und im Falle der Zusammenveranlagung 36.000,00 Euro pro Veranlagungsjahr nicht übersteigen.

  • Einnahmen aus Solaranlagen ab 2022

Wann dürfen wir Sie nicht beraten:

Wenn Sie Einkünfte bzw. Gewinne erzielen aus:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • aus Gewerbebetrieb, hierzu zählen auch Kleinunternehmer
  • aus selbständiger Arbeit, z.B. beziehen Sie Honorare oder schreiben selbst Rechnungen
  • aus kurzfristiger Vermietung oder Ferienwohnungen

Sollten Sie sich nicht sicher sein

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob wir Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG beraten dürfen, so wenden Sie sich zu Informationszwecken jederzeit gerne an einen unserer Berater.

Unser Service umfasst eine ausführliche Beratung, die folgende Bereiche einschließt:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung 
  • Vorläufige Berechnung Ihres steuerlichen Ergebnisses
  • Bescheidprüfung und gegebenenfalls Einlegen von Einsprüchen
  • Beratung bei der Wahl der für Sie optimalen Steuerklasse
  • Freistellungsauftrag (Beratung)
  • Und vieles mehr!

Checkliste

Um Ihnen und uns die Beratung zu erleichtern, bringen Sie bitte für eine Erstberatung die Unterlagen mit,
die auf unserer Checkliste (PDF) zusammengestellt wurden.

Checkliste für eine Erstberatung